Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine Frage zur JAEG.
Ein Arbeitnehmer hat im Jahr 2024 die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht überschritten (aufgrund Teilzeit). Der Arbeitnehmer ist ab 01.01.2025 Vollzeit beschäftigt wurden mit dem Hinweis, dass dies nur für ein halbes Jahr geplant ist, daher hätte er auch im Jahr 2025 die JAEG nicht überschritten.
Nun geht er im Jahr 2025 aber komplett Vollzeit und überschreitet somit die JAEG für 2025. Ab 01.01.2026 geht er allerdings wieder Teilzeit (Vertrag liegt bereits vor), im Jahr 2026 wird die JAEG also wieder unterschritten.
Wie ist hier das Jahr 2025 zu betrachten bezüglicher der Versicherungspflicht?