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  • 01
    Jahresarbeitsentgeltgrenze

    Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine Frage zur JAEG.

    Ein Arbeitnehmer hat im Jahr 2024 die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht überschritten (aufgrund Teilzeit). Der Arbeitnehmer ist ab 01.01.2025 Vollzeit beschäftigt wurden mit dem Hinweis, dass dies nur für ein halbes Jahr geplant ist, daher hätte er auch im Jahr 2025 die JAEG nicht überschritten.

    Nun geht er im Jahr 2025 aber komplett Vollzeit und überschreitet somit die JAEG für 2025. Ab 01.01.2026 geht er allerdings wieder Teilzeit (Vertrag liegt bereits vor), im Jahr 2026 wird die JAEG also wieder unterschritten.

    Wie ist hier das Jahr 2025 zu betrachten bezüglicher der Versicherungspflicht?

     

  • 02
    RE: Jahresarbeitsentgeltgrenze

    Hallo SB-Personal,
     
    nach Ihrer Schilderung unterliegt das Beschäftigungsverhältnis im Kalenderjahr 2025 durchgehend der Krankenversicherungspflicht. Dies gilt unabhängig davon, ob das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die maßgebliche Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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