Hallo ,
Eine Mitarbeiterin war bisher in der gesetzlichen Krankenversicherung (keine Überschreitung der JAEG in den vergangenen Jahren).
2023 übersteigt das Jahresarbeitsentgelt voraussichtlich die Grenze in Höhe von 66.000,00€. In 2022 beträgt das JAE 66.042,80€. Die Grenze in Höhe von 64.350,00€ würde auch hier erreicht werden. Die Beschäftigte hatte Zeiten zur Betreuung der Kinder und Anspruch auf Kinderkrankengeld in 2022. Das Entgelt wurde entsprechend gekürzt. Das JAE würde in 2022 , mit dieser Kürzung nur noch 64.601,65€ betragen. Ist diese Kürzung mit zu berücksichtigen oder ist für das Jahr 2022 das JAE ohne Kürzung durch "Kind Krank" Zeiten zu berechnen.
Sollte das JAE ohne Kürzung berücksichtig werden ändert sich der versicherungsrechtliche Status von gesetzlich zu freiwillig versichert.
Sollte das niedrigere Entgelt , durch die Kürzung , als Grundlage für das JAE gelten, bleibt es bei der gesetzlichen Versicherung.
Danke im Voraus für Ihre Antwort.