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  • 01
    Jahresarbeitsentgelt- variable Zahlungen

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ein Beschäftigter erhielt in 2025 in 10 von 12 Monaten einen Zuschlag für Samstagarbeit. Wir dieser zum JAEG hinzugerechnet, wenn es um die Beurteilung der Beitragsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung geht?


    Mit freundlichen Grüßen


    LH Bezüge

  • 02
    RE: Jahresarbeitsentgelt- variable Zahlungen

    Guten Tag,
     
    zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt gehören alle Einnahmen, die Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung darstellen und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mindestens einmal jährlich gezahlt werden. Neben dem laufenden Arbeitsentgelt sind also auch regelmäßig gewährte Sonderzuwendungen bzw. Einmalzahlungen bei der Ermittlung des Jahresarbeitsentgelts zu berücksichtigen, wenn sie mit hinreichender Sicherheit (z. B. aufgrund eines für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrages) mindestens einmal jährlich erwartet werden können.
     
    Variable Arbeitsentgeltbestandteile gehören – unabhängig davon, ob sie individuell-leistungsbezogen oder unternehmenserfolgsbezogen gezahlt werden – grundsätzlich nicht zum regelmäßigen Arbeitsentgelt, da in aller Regel zum Zeitpunkt der Ermittlung des regelmäßigen
    Jahresarbeitsentgelts ungewiss ist, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe diese Entgeltbestandteile gewährt werden. Besteht hingegen ein Anspruch auf einen Mindestbetrag oder garantierten Anteil an individuell-leistungsbezogenen oder unternehmenserfolgsbezogenen Arbeitsentgeltbestandteilen, sind diese Entgeltbestandteile bei der Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts zu berücksichtigen.

    In Ihrem Sachverhalt ist die nicht regelmäßig geleistete Samstagsarbeit deshalb nicht für die Berechnung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgeltes zu berücksichtigen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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