Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Beschäftigter erhielt in 2025 in 10 von 12 Monaten einen Zuschlag für Samstagarbeit. Wir dieser zum JAEG hinzugerechnet, wenn es um die Beurteilung der Beitragsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung geht?
Mit freundlichen Grüßen
LH Bezüge