Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Jahresarbeitsentgelt

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wenn ein Mitarbeiter die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, kann er auch weiter regulär gesetzlich versichert bleiben und auf die Befreiung der KV- und PV- Pflicht verzichten? Oder ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass er sich für eine private Krankenversicherung entscheidet oder freiwillig gesetzlich versichert bleibt.


    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung!

  • 02
    RE: Jahresarbeitsentgelt

    Guten Tag,
     
    wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten, endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des Kalenderjahres des Überschreitens, wenn auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze des Folgejahres überschritten wird.
     
    Die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Arbeitnehmer, deren Versicherungspflicht wegen Überschreitens der maßgebenden Jahresarbeitsentgeltgrenze mit Ablauf des Kalenderjahres erlischt, wird grundsätzlich als freiwillige Mitgliedschaft im Rahmen der sog. obligatorischen Anschlussversicherung nach § 188 Abs. 4 SGB V fortgeführt. Diese Mitgliedschaft kommt allerdings nicht zustande, wenn das Mitglied innerhalb von zwei Wochen nach Hinweis der Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeit seinen Austritt aus der gesetzlichen Krankenversicherung erklärt und eine entsprechende anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweist.
    Beim Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze handelt es sich nicht um eine Befreiung der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht, vielmehr tritt kraft Gesetzes Versicherungsfreiheit in der Kranken- und Pflegeversicherung ein. Der Mitarbeiter hat die Möglichkeit weiterhin in der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied versichert zu bleiben oder aber in eine private Krankenversicherung zu wechseln.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.