Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn ein Mitarbeiter die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, kann er auch weiter regulär gesetzlich versichert bleiben und auf die Befreiung der KV- und PV- Pflicht verzichten? Oder ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass er sich für eine private Krankenversicherung entscheidet oder freiwillig gesetzlich versichert bleibt.
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung!