Hallo,
folgende Fragen sind aufgetreten:
- müssn bereits in 2022 für 06/2023 feststehende Tariferhöhung sowie Einmalzahlungen bei
der Statusfestellung Ende 2022 berückstichtigt werden?
- müssen bereits in 2022 feststehende Arbeitszeitänderungen ab 01/ 2022 berücksichtigt
werden?
Vielen Dank