Liebes AOK Expertenteam,
bei der Berechnung der Jahresarbeitsentgeltgrenze 2026 stellt sich die Frage, wie mit der bereits feststehenden Tariferhöhung ab 01.05.2026 (TVöD-VKA) umzugehen ist.
Ist die Berechnung und Hochrechnung auf Basis des Gehalts 01.2026 durchzuführen oder muss bei der Hochrechnung das durch die Tariferhöhung höhere Gehalt ab 01.05.2026 mit berücksichtigt werden?
Vorab vielen Dank für Ihre Antwort und Unterstützung.