Guten Tag,
wir benötigen Ihre Unterstützung zu folgendem Sachverhalt:
Unsere Mitarbeiter sind über die ZVK versichert (wir sind ein Versorgungsbetrieb). Ein Teil der ZVK-Umlage ist sozialversicherungspflichtig. Beispiel:
Eine Mitarbeiterin erhält ein monatliches Gehalt von 5.900 €. Das sozialversicherungspflichtige Entgelt beträgt 6.200 € (5.900 € + 300 € SV-pflichtiger Teil der ZVK-Umlage). Wir zahlen im Jahr 13 Monatsgehälter.
Welche Größe ist für die Prüfung der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) maßgeblich?
Nur das regelmäßige Monatsgehalt (5.900 €)
Oder das laufende sozialversicherungspflichtige Entgelt (6.200 €)?
Im zweiten Fall würde die JAEG 2026 überschritten, im ersten Fall nicht.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!