Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    JAEG und sv-pflichtiger Anteil ZVK

    Guten Tag,

    wir benötigen Ihre Unterstützung zu folgendem Sachverhalt:

    Unsere Mitarbeiter sind über die ZVK versichert (wir sind ein Versorgungsbetrieb). Ein Teil der ZVK-Umlage ist sozialversicherungspflichtig. Beispiel:

    Eine Mitarbeiterin erhält ein monatliches Gehalt von 5.900 €. Das sozialversicherungspflichtige Entgelt beträgt 6.200 € (5.900 € + 300 € SV-pflichtiger Teil der ZVK-Umlage). Wir zahlen im Jahr 13 Monatsgehälter.

    Welche Größe ist für die Prüfung der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) maßgeblich?


    Nur das regelmäßige Monatsgehalt (5.900 €)

    Oder das laufende sozialversicherungspflichtige Entgelt (6.200 €)?


    Im zweiten Fall würde die JAEG 2026 überschritten, im ersten Fall nicht.

    Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

  • 02
    RE: JAEG und sv-pflichtiger Anteil ZVK

    Guten Tag,
     
    bei der Berechnung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts werden nur die Bestandteile des Arbeitsentgelts berücksichtig, die nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) dem Arbeitsentgelt zuzuordnen sind.
    Insoweit ist der sozialversicherungspflichtige Anteil aus der ZVK bei der Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts zu berücksichtigen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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