Guten Tag,
für eine Prüfung, ob ein Beschäftigter die JAEG ab Jan 2025 überschreitet benötige ich Ihre Fachkompetenz. Folgender Sachverhalt ist zu berücksichtigen:
Der Beschäftigte war im Jahr 2024 pflichtversichert. Das Einkommen im Jahr 2024 lag - wegen verschiedener Entgelterhöhungen) insgesamt über der JAEG 2024. Für die Prognoseberechnung 2025 wird das voraussichtliche Entgelt herangezogen - dieses läge grundsätzlich bei monatlich 6.860 € (incl. Einmalzahlung).
In der Zeit vom 04.12.24 bis 03.01.25 befindet er sich jedoch in Elternzeit - ohne Teilzeitbeschäftigung und vom 04.01.25 bis 03.03.25 in Elternzeit mit einer Teilzeitbeschäftigung von 75%. Somit reduziert sich das monatliche Bruttoentgelt entsprechend.
Aus hiesiger Sicht, bleibt es im vorliegenden Fall bei der Pflichtversicherung, da für die Prognoseberechnung 2025 das wegen der Elternzeit geminderte Entgelt (welches unterhalb der JAEG liegt - ca. 650€ aus 12/24 bzw. ca. 5280 € aus Jan 25) zu berücksichtigen ist. Hier habe ich auch die Hinweise - GKV - zur Versicherungsfreiheit bei Überschreiten der JAEG - Punkt 2.5 betrachtet.
Hinzu kommt, dass der Beschäftigte bereits weitere Elternzeiträume mit Teilzeit von 75 % beantragt hat (vom 04.09.25 bis 03.10.25 und 04.12.25 bis 03.01.25) sowie vom 04.12.25 bis 03.01.25 ohne Teilzeitbeschäftigung.
Frage: ist die Annahme, dass der Beschäftigte weiterhin pflichtversichert bleibt korrekt?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
MfG
ZB Entgelt