Liebes Expertenteam,
ich habe einen Mitarbeiter, welcher gesetzlich versichert ist und 2022 über der JAEG liegt. Dieser Mitarbeiter befindet sich ab 24.12.2022 bis Mitte Februar 2023 in Elternzeit. Vorausschauend betrachtet, übersteigt auch das Entgelt für 2023 die JAEG.
Ist dieser Mitarbeiter trotz Elternzeit in freiwillig gesetzlich zu schlüsseln? Wenn ja, erfolgt die Änderung in 9111 zum 01.01.2023 oder erst zu dem Datum, an dem die Elternzeit endet und der Beschäftigte die Arbeit wieder aufnimmt (Mitte Februar 2023)?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Beste Grüße
Anja