Hallo,
Zum Beginn der Beschäftigung haben wir prognostisch das Überschreiten der Jahresentgeltgrenze geprüft und die Versicherungspflicht festgestellt und entsprechend geschlüsselt. Monate nach Beschäftigungsbeginn wurde das Entgelt rückwirkend zum Beschäftigungsbeginn aufgrund von anrechenbarer Erfahrungszeit angehoben. Die Nachzahlung erfolgt erst zu diesem Zeitpunkt. Müsste in diesem Fall das Überschreiten der Jahresentgeltgrenze erneut rückwirkend geprüft werden oder erfolgt dies erst zum Jahresbeginn mit der jährlichen Prüfung? Muss etwas rückwirkend angepasst werden, wenn eine erneute Prüfung freiwillig in der KV/PV als Ergebnis liefert, obwohl die Prognose zur Einstellung erfolgt und pflichtig ergab?
Ich danke für die Unterstützung.
Viele Grüße
Chris