Hallo AOK,
Wir haben einen Mitarbeiter A. Er verdient pro jahr 80.000€.
Er wandelt pro monat 300 euro in eine bav, davon sind 50 euro vom ag bezuschusst. Dadurch verringert sich sein sv brutto um 250 euro.
Folglich ab 01.01.2026 ist er pflichtig.
Mitarbeiter B hat ein Jahresgehalt von 75000 euro, ab 01.01.2026 hat er ein firmenbike in Höhe von 250 euro. Die leasingrate ist steuer und sv pflichtig und wird ihm vom netto abgezogen.
Folglich ab 01.01.2026 ist er freiwillig.
Ist die Beurteilung richtig
Vielen Dank