Guten Tag,
wir haben folgenden Sachverhalt zu prüfen.
Ein neuer Mitarbeiter Einritt 01.09.2024 hat folgende schriftliche arbeitsvertraglich geregelte Bezüge
Gehalt 5.700€ brutto
Zulage 100€ brutto
Unsere vorausschauende Prüfung ergibt 5.800€ x 12 =69.600€
Ergebnis --> JAEG überschritten ---> KV freiwillig bzw. privat
Nun hat sich herausgestellt, dass die Zulage 100€ brutto nur bis zum 31.12.2024 befristet sein soll und anschließend neu geregelt werden soll.
Ist es korrekt, dass wir dennoch mit 5.800€ vorausschauend prüfen und dann zum 01.01.2025 eine neue Prüfung vornehmen? Oder ist eine andere vorausschauende Betrachtung vorzunehmen. Ferner bekannt eine Tariferhöhung von 5% im August.
Grundsätzliche Hinweise des GKV-Spitzenverbandes Versicherungsfreiheit von Arbeitnehmern bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze vom 20. März 2019
....Eine solche Feststellung ist bei Aufnahme der Beschäftigung...
Dabei dürfen Erhöhungen des Arbeitsentgelts erst von dem Zeitpunkt an berücksichtigt werden, von dem an der Anspruch auf das erhöhte Entgelt besteht (vgl. Urteil des BSG vom 7. Dezember 1989 – 12 RK 19/87 – USK 89115). .....
.....Gleiches gilt für im Laufe des Jahres bereits absehbare Entgeltminderungen (z. B. aus Anlass des Entgeltausfalls wegen Beginns der Schutzfristen und einer sich anschließenden Elternzeit oder der Reduzierung des Beschäftigungsumfangs von einer Vollzeit- in eine Teilzeitbeschäftigung). Es genügt für die Berücksichtigung derartiger Entgeltveränderungen in diesem Kontext mithin nicht, dass sie in absehbarer Zukunft eintreten sollen, selbst wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit hierfür besteht.
Vielen Dank