Expertenforum - JAEG - KV-Pflicht

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  • 01
    JAEG - KV-Pflicht

    Die betreffenden Mitarbeiter waren im Jahr 2024 KV-frei. Im Januar 2025 wird die JAE-Grenze unterschritten und sie wären wieder pflichtig. Ab Februar 2025 gilt eine Tariferhöhung und sofern diese mit einbezogen wird - bleiben sie auch für 2025 KV-frei. ist die Tariferhöhung ab 02/25 mit zu berücksichtigen oder läuft das Jahr 2025 komplett pflichtig?

    Vielen Dank.

  • 02
    RE: JAEG - KV-Pflicht

    Hallo Frau Göbel,
     
    bei der am Jahresende vorzunehmenden Prognose, ob die maßgebende Jahresarbeitsarbeitsentgeltgrenze des Folgejahres überschritten wird, sind feststehende oder mit hinreichender Sicherheit absehbare Entgeltveränderungen bei bereits bestehender Krankenversicherungsfreiheit nicht zu berücksichtigen.
     
    Da es sich in Ihrem Sachverhalt um krankenversicherungsfreie Mitarbeiter handelt, ist die im Februar 2025 geplante Tariferhöhung bei der Prognose zum Jahreswechsel 2024/2025 nicht zu berücksichtigen. Somit besteht in diesen Fällen seit dem 01.01.2025 grds. Krankenversicherungspflicht.  
     
    Zu beachten sind evtl. die Regelungen des § 6 Abs. 3a Sozialgesetzbuch (SGB) V (über 55-jährige Arbeitnehmer ohne ausreichende Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung).
     
    Desweiteren besteht für Arbeitnehmer, die bisher krankenversicherungsfrei waren und die nur wegen Änderung der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungspflichtig werden, grds. die Möglichkeit sich nach § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Durch die Befreiungsregelung erhalten privat krankenversicherte Arbeitnehmer die Möglichkeit, ihren privaten Krankenversicherungsschutz fortzuführen.
     
    Die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht ist antragsgebunden. Der Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Krankenversicherungspflicht zu stellen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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