Liebes Expertenteam,
eine Beschäftigte war im Jahr 2024 versicherungspflichtig in der Krankenversicherung.
Im November begann der Mutterschutz und endete im Februar.
Direkt im Anschluss an die Mutterschutzfrist hat sie vom 26.02.-02.03.25 fünf Tage voll gearbeitet und hierfür ein Entgelt erhalten, das - würde man es auf das Jahr hochrechnen - die JAEG des Jahres 2025 überschreitet.
Vom 03.03.35 bis 02.01.26 war die Beschäftigte in Elternzeit.
Bei der Prüfung der JAEG 2026 ist nun herausgekommen, dass diese im Jahr 2026 voraussichtlich ebenfalls überschritten wird.
Besteht nun im Jahr 2026 Versicherungsfreiheit aufgrund der hochzurechnenden Tage und der damit verbundenen Überschreitung der JAEG in 2025 oder bleibt sie versicherungspflichtig bis 31.12.26 um dann ein Überschreiten ab 01.01.27 erneut zu prüfen?
Im Voraus vielen Dank und viele Grüße
SV-Abrechnerin