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  • 01
    JAEG in Verbindung mit Elternzeit und Mutterschutz

    Liebes Expertenteam,

    eine Beschäftigte war im Jahr 2024 versicherungspflichtig in der Krankenversicherung.

    Im November begann der Mutterschutz und endete im Februar.

    Direkt im Anschluss an die Mutterschutzfrist hat sie vom 26.02.-02.03.25 fünf Tage voll gearbeitet und hierfür ein Entgelt erhalten, das - würde man es auf das Jahr hochrechnen - die JAEG des Jahres 2025 überschreitet.

    Vom 03.03.35 bis 02.01.26 war die Beschäftigte in Elternzeit.

    Bei der Prüfung der JAEG 2026 ist nun herausgekommen, dass diese im Jahr 2026 voraussichtlich ebenfalls überschritten wird.

    Besteht nun im Jahr 2026 Versicherungsfreiheit aufgrund der hochzurechnenden Tage und der damit verbundenen Überschreitung der JAEG in 2025 oder bleibt sie versicherungspflichtig bis 31.12.26 um dann ein Überschreiten ab 01.01.27 erneut zu prüfen?

    Im Voraus vielen Dank und viele Grüße

    SV-Abrechnerin

  • 02
    RE: JAEG in Verbindung mit Elternzeit und Mutterschutz

    Hallo SV-Abrechnerin,
     
    zu dem von Ihnen beschriebenen Fall gibt es in den grundsätzlichen Hinweisen des GKV-Spitzenverbandes zur „Versicherungsfreiheit von Arbeitnehmern bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze“ vom 20. März 2019 keine weiterführenden Hinweise zur Umsetzung in der Praxis.
     
    Da nach Ihrer Schilderung die Beschäftigung der Mitarbeiterin im Kalenderjahr 2024 der Krankenversicherungspflicht unterlag und seitdem durchgehend den Status einer krankenversicherungspflichtigen Beschäftigten innehat, kann somit nach unserem Verständnis die Krankenversicherungsfreiheit frühestens zum 01.01.2027 erfolgen, sofern das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt sowohl im Jahr 2026 als auch die dann maßgebliche Jahresarbeitsentgeltgrenze von 2027 ebenfalls übersteigt.
     
    In Ermangelung einer eindeutigen Aussage seitens des Gesetzgebers empfehlen wir Ihnen,
    im Zweifelsfall die zuständige Krankenkasse zu kontaktieren, um eine rechtsverbindliche Beurteilung einzuholen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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