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  • 01
    JAEG Gehaltserhöhung zum 01.01.

    Hallo zusammen,


    ein Mitarbeiter liegt 2025 unter der JAE-Grenze.

    Zum 01.01.2026 erhält der Mitarbeiter eine Gehaltserhöhung und ist nach der JAE-Prüfung im Jahr 2026 über der Grenze von 77.400 €.


    Wird der Mitarbeiter nun direkt zum 01.01.2026 sozialversicherungsfrei oder erst nach Ablauf des Kalenderjahres, also zum 01.01.2027 (wenn der Mitarbeiter die JAEG von 2027 auch übersteigt)?


    Vielen Dank für Ihre Mühe.

  • 02
    RE: JAEG Gehaltserhöhung zum 01.01.

    Guten Tag,
     
    der Arbeitgeber hat die Prüfung, ob das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt seiner Arbeitnehmer die maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, zu Beginn der Beschäftigung, bei jeder Veränderung des Entgelts und jeweils am Beginn eines neuen Kalenderjahres im Rahmen einer vorausschauenden Betrachtungsweise auf der Grundlage der gegenwärtigen und bei normalem Verlauf für ein Zeitjahr zu erwartenden Einkommensverhältnisse festzustellen.

    Bei einer Entgelterhöhung zum 1. Januar des Jahres, die erstmalig im Laufe der Beschäftigung zu einem Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze führt, kommt es frühestens zum 31. Dezember dieses Jahres zum Ausscheiden aus der Versicherungspflicht. Grund hierfür ist, dass der Anspruch auf das erhöhte Entgelt erst im Laufe des Kalenderjahres (wenngleich auch zum 1. Januar) entstanden ist. Im gleichen Sinne regelt auch § 6 Abs. 4 Satz 3 SGB V, dass bei rückwirkender Erhöhung des Arbeitsentgelts die Krankenversicherungspflicht erst mit Ablauf des Kalenderjahres endet, in dem der Anspruch auf das erhöhte Arbeitsentgelt entstanden ist. Dies ergibt sich aus den „Grundsätzlichen Hinweisen zur Versicherungsfreiheit von Arbeitnehmern bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze“ vom 20. März 2019.

    Überschreitet das regelmäßige Arbeitsentgelt, wie in Ihrem Fall, ab 01.01.2026 erstmalig die JAE-Grenze , endet die Krankenversicherungspflicht  frühestens zum 31.12.2026. Dies gilt allerdings nur dann, sofern das regelmäßige Arbeitsentgelt auch die maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze 2027 überschreitet.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

     

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