Expertenforum - JAEG fehlerhafte Beurteilung

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    JAEG fehlerhafte Beurteilung

    Liebes Expertenteam,


    ich habe zum Thema Prüfung JAEG 3 Fragen:


    1. Leider war die Berechnung der Überschreitung der JAEG zum Jahreswechsel 2024 bei einem Beschäftigten fehlerhaft. Der Beschäftigte ist mit seinem Einkommen 2023 über die Jahresarbeitsentgeltgrenze und wäre zum Zeitpunkt der Prüfung für 2024 ebenso über die gültige Grenze gekommen. Somit wäre der Beschäftigte zum 01.01.2024 versicherungsfrei in der KV/PV gewesen. Bedauerlicherweise wurde dies versäumt.

    Wie ist in einem solchen Fall damit umzugehen? Wird der Beschäftigte jetzt rückwirkend zum 01.01.2024 auf KV/PV-frei geschlüsselt? Wenn ja, findet in diesem Fall § 28g SGB IV Anwendung?


    2. Anderer, jedoch ähnlicher Fall. Der Beschäftigte ist wie im o. g. Fall zum Jahreswechsel 2024 falsch beurteilt wurden und wäre ab 01.01.2024 versicherungsfrei. Jedoch unterschreitet er ab 01.08.2024 die Jahresentgeltgrenze durch Änderungen im Beschäftigungsverhältnis wieder und wäre ab diesem Zeitpunkt versicherungspflichtig. Ist der Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.07.2024 nachträglich versicherungsfrei zu schlüsseln?


    3. Wie verhält es sich, wenn während der fehlerhaften Beurteilung der Arbeitnehmende Entgeltersatzleistung aufgrund von Krankheit bezogen hat? Sollte man in solchen Fällen rückwirkend den KV/PV Schlüssel von pflichtig auf freiwillig schlüsseln.

  • 02
    RE: JAEG fehlerhafte Beurteilung


    Guten Tag,
     
    sofern bei einer versicherungsrechtlichen Beurteilung festgestellt wird, dass Krankenversicherungsfreiheit wegen Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze vorliegt, tritt die Versicherungsfreiheit auch ein, wenn diese erst nachträglich festgestellt wird.
     
    In dem von Ihnen geschilderten Fall ist die Versicherungspflicht mit dem 31.12.2023 zu beenden. Da bis heute eine Pflichtversicherung durchgeführt wurde und diese nachträglich entfällt, ist ab 01.01.2024 eine freiwillige Versicherung durchzuführen. § 28g SGB IV findet hier keine Anwendung, da kein Beitragsabzug unterblieben ist.
     
    Gegebenenfalls kann aus praktischen Erwägungen mit der zuständigen Krankenkasse eine abweichende Regelung vereinbart werden.
     
    Ähnliches gilt für Ihren zweiten Fall. Auch hier ist grundsätzlich die wahre Rechtslage anzuwenden. Für die Zeit vom 01.01.2024 bis 31.07.2024 liegt Krankenversicherungsfreiheit vor. Ab 01.08.2024 tritt hier jedoch wegen Unterschreitung Krankenversicherungspflicht ein. Auch hier ist eine Absprache mit der zuständigen Krankenkasse sinnvoll.
     
    Sollte während der fehlerhaft beurteilten Zeit Krankengeld bezogen worden sein, steht dies grundsätzlich einer rückwirkenden Korrektur nicht entgegen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.