Liebes Expertenteam,
ich habe zum Thema Prüfung JAEG 3 Fragen:
1. Leider war die Berechnung der Überschreitung der JAEG zum Jahreswechsel 2024 bei einem Beschäftigten fehlerhaft. Der Beschäftigte ist mit seinem Einkommen 2023 über die Jahresarbeitsentgeltgrenze und wäre zum Zeitpunkt der Prüfung für 2024 ebenso über die gültige Grenze gekommen. Somit wäre der Beschäftigte zum 01.01.2024 versicherungsfrei in der KV/PV gewesen. Bedauerlicherweise wurde dies versäumt.
Wie ist in einem solchen Fall damit umzugehen? Wird der Beschäftigte jetzt rückwirkend zum 01.01.2024 auf KV/PV-frei geschlüsselt? Wenn ja, findet in diesem Fall § 28g SGB IV Anwendung?
2. Anderer, jedoch ähnlicher Fall. Der Beschäftigte ist wie im o. g. Fall zum Jahreswechsel 2024 falsch beurteilt wurden und wäre ab 01.01.2024 versicherungsfrei. Jedoch unterschreitet er ab 01.08.2024 die Jahresentgeltgrenze durch Änderungen im Beschäftigungsverhältnis wieder und wäre ab diesem Zeitpunkt versicherungspflichtig. Ist der Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.07.2024 nachträglich versicherungsfrei zu schlüsseln?
3. Wie verhält es sich, wenn während der fehlerhaften Beurteilung der Arbeitnehmende Entgeltersatzleistung aufgrund von Krankheit bezogen hat? Sollte man in solchen Fällen rückwirkend den KV/PV Schlüssel von pflichtig auf freiwillig schlüsseln.