Hallo Expertenteam,
Im Rahmen der JAEG Beurteilung haben wir einen Langzeit erkrankten MA (privat versichert), im Krankengeldbezug.
Die Erkrankung erstreckte sich über den Jahreswechsel - keine JAEG Beurteilung.
Mit Wideraufnahme des Beschäftigungsverhältnisses, wird die JAEG Unterschreitung (wegen Erhöhung der JAEG) festgestellt. Die Lohn(fort)zahlungpflicht rührt aus einen Urlaubszeitraum.
In der weiteren zeitlichen Abfolge (nach 5 Tage) hat sich wiederum eine (evtl. im Zusammenhang stehende) erneute Krankheitsbedingte Abwesenheit ergeben.
Führt die kurzfristige Wideraufnahme der Beschäftigung (ggf. differenziert nach der Sachlage Urlaub oder tatsächlicher Arbeitsleistung) dazu, das trotzt ggf. vorhanden Leistungsbezuges (aus der privaten KV) die Versicherungspflicht eingetreten ist und der Mitarbeiter während seiner Erkrankung den Leistungsträger wechseln muss.
Ist die GKV Versicherungspflicht eingetreten?
Vielen Dank,
Tobi