Guten Abend,
ich habe eine Frage zur JAEG Beurteilung bei befristeten Entgeltmilderungen über 3 Monate mit Jahresgehalt über JAEG.
Wir haben zwei Mitarbeiter, die ab Mai Wertguthaben bilden, um ebenfalls in 2025, in ein geplantes Sabbatical zu gehen. Während der Ansparphase (Mai-August) und der Auszahlungsphase (September-Oktober) ist das monatlich betrachtete Gehalt unter der JAEG.
Ein Mitarbeiter ist freiwillig gesetzlich, der andere privat versichert.
Das Jahresgehalt für 2025 (Januar-Dezember) als auch für das Zeitjahr (Mai'25-April'26) liegt in beiden Fällen über der JAEG von 73.800 Euro.
Können beide Mitarbeiter in den oben genannten Beispielen ihren Versicherungsstatus behalten, auch wenn das monatliche Einkommen mehr als 3 Monate unter der JAEG ist?
Geht man immer vom Kalenderjahr oder dem Zeitjahr aus? Und welches Einkommen ist dann zur Beurteilung zu nutzen? Das des ersten Monats, in dem das Einkommen sinkt (*12) oder das voraussichtlich geplante Gesamteinkommen der 12 Monate?
Danke & viele Grüße aus Hamburg!