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  • 01
    JAEG bei Neueinstellung zum 01.01.2026

    Ein Arbeitnehmer bekommt ein Grundgehalt und eine monatliche Baustellenzulage, die immer für jede Änderung der Baustelle angepasst wird. (sie liegt aber immer zwischen 1.000,00 und 2.000,00 EURO) Er ist Bauüberwacher und wird immer für mehrere Monate auf den Baustellen eingesetzt. Die Baustellenzulage wird Arbeitsvertraglich geregelt. Wird die Baustellenzulage mit eingerechnet bei der JAEG?

  • 02
    RE: JAEG bei Neueinstellung zum 01.01.2026

    Guten Tag,
     
    grundsätzlich ist bei der Prüfung der Krankenversicherungsfreiheit wegen Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze im Wege einer
    vorausschauenden Betrachtung auf das regelmäßige Arbeitsentgelt abzustellen.
     
    Zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt gehören alle Einnahmen, die Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung darstellen und mit an Sicherheit
    grenzender Wahrscheinlichkeit mindestens einmal jährlich gezahlt werden.
     
    Variablen Arbeitsentgeltbestandteile, wie in Ihrem Fall die Baustellenzulage, gehören dann zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt, wenn sie üblicherweise Bestandteil
    des monatlich zufließenden laufenden Arbeitsentgelts sind. Der maßgebende Betrag ist bei schwankender Höhe im Wege einer vorausschauenden Schätzung zu ermitteln.
     
    Insoweit wird in Ihrem Fall die Baustellenzulage mit einem geschätzten Betrag bei der Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts berücksichtigt.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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