Sehr geehrtes Expertenteam,
betreffend der Beurteilung zur JAEG benötigen wir nochmal eine zweite Meinung bzw. nochmal eine Überprüfung unserer Gedankengänge.
Zur Prüfung des „regelmäßigen“ Jahresarbeitsentgelt gehören alle Einnahmen, die nach § 14 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) IV Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung darstellen und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mindestens einmal jährlich gezahlt werden. Erhöhungen des Arbeitsentgelts (hier: Anpassung nach dem TVöD ab 01.05.2026) dürfen grundsätzlich erst von dem Zeitpunkt an berücksichtigt werden, von dem an der Anspruch auf das erhöhte Arbeitsentgelt besteht, und zwar auch dann, wenn Beginn und Höhe bereits vorher feststehen.
Unserer Prüfliste weist eine Mitarbeiterin für das Jahr 2025 aus, wo die JAEG überschritten wurde, weshalb für das Jahr 2026 eine entsprechende Beurteilung für einen Umstieg der Versicherung vorzunehmen ist.
Die JAEG 2025 betrug 73.800 €. Die Mitarbeiterin hat insgesamt 74.278,51 € erzielt.
Dies setzt sich zusammen aus folgenden Entgeltbestandteilen:
1. reguläres Entgelt
2. JSZ
2. Fahrtkosten PauLSt
3. Rufbereitschaft
4. VL-AG Anteil
5. Samstagszuschläge
6. SVAnteil ZVK
Wird das reguläre Entgelt + die JSZ für die Berechnung herangezogen, so wäre die Mitarbeiterin unter der JAEG. Die JAEG wird jedoch aufgrund der Rufbereitschaft (insgesamt 6.397,71 €), SV Anteil ZVK und VWL AG überschritten. Die Rufbereitschaft wird jedoch nicht regulär gezahlt, sondern variiert je nach Dienstplangestaltung und auch die ZVK Anteile sind im Vorfeld nicht bekannt.
Entsprechend ist es für uns schwer einzugrenzen, inwieweit diese Entgeltbestandteile mit einzubeziehen sind bzw. ein Durchschnittswert herangezogen werden soll/muss.
Bewertung für 2026 (lt. Hochrechnung Abrechnungsprogramm):
Reguläres Entgelt: 5.168,65 € x 12 Monate = 62.023,80€
JSZ: 4.393,35 €
Rufbereitschaft aus 2025: 6.397,71 €
Gesamt: 72.814,86 €
zzgl.
SV-Anteil ZVK 640,40 €
SV-Anteil ZVK-voll 1.017,17 €
Steuer/SV Anteil ZVK 513,39 €
VL AG Anteil, 6,65 € pro Monat 79,80 €
Gesamt JAG 75.065,62 €
Die JAEG für 2026 (77.400 €) wird mit dieser Hochrechnung nicht überschritten.
Uns stellt sich jedoch grundsätzlich die Frage, inwieweit müssen die Entgeltbestandteile von
-Rufbereitschaft
-VWL AG Anteil
-ZVK Anteile, wenn diese SVpflichtig werden (wissen wir nur durch die Hochrechnung unseres Abrechnungsprogrammes und hätten dies bei einer regulären Hochrechnung der festen Entgeltbestandteile nicht mit einbezogen, da Werte nicht bekannt).
....einbezogen werden müssen.
Um eine kurze Einschätzung und kurze Darlegung unseres Sachverhaltes wären wir dankbar, so damit zukünftige Beurteilung ohne Rückfragen vorgenommen werden kann.
Vorab besten Dank.