Guten Tag,
ich habe einen Mitarbeiter, der bis 31.12.2025 privat versichert war. Mit seiner Hauptbeschäftigung (Vollzeit) kommt er nicht über die über die JAEG 2026. Dieser Mitarbeiter hat noch eine weitere Beschäftigung, als nicht abhängiger Gesellschafter-Geschäftsführer (Teilzeit), die sozialversicherungsfrei und mit Steuermerkmal Nebenarbeitgeber abgerechnet wird. Damit kommt er, lt. seiner Aussage, über die JAEG 2026. Zählt dieser Verdienst bei Ermittlung der Jahresarbeitsentgeltgrenze überhaupt dazu, weil es doch keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist? Wenn dieser Verdienst doch zu berücksichtigen ist , welche Nachweise aus dieser Nebentätigkeit müssten wir uns von diesem Mitarbeiter vorlegen lassen.