Hallo,
wir haben eine privat krankenversicherte Mitarbeiterin, die mit ihrem regelmäßigen JAE -Stand heute- zwar die JAE-Grenze 2024, nicht jedoch die von 2025 nicht überschreitet. Allerdings kommt sie ab 01.01. in die nächste Gehaltsstufe, wodurch sie die JAE-Grenze 2025 sicher überschreitet.
Bewirkt die Gehaltserhöhung ab 01.01., dass die Mitarbeiterin zum Jahreswechsel in der PKV bleiben kann ohne einen Befreiungsantrag bei der gesetzlichen KV zu stellen oder führt dies zum Jahreswechsel erst zur KV-Pflicht ab 01.01.25 und dann erst im nächsten Jahr (ab 01.01.26, wenn Vers.pflichtgrenze voraussichtl. überschritten wird) wieder zur KV-Freiheit?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.