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  • 01
    JAE Grenze PKV Unterschreitung 2025 / Überschreitung 2026

    Hallo zusammen,


    ein MA ist privat Krankenversichert, unter 55 Jahr alt, keine Befreiung und unterschreitet die 2025 JAE Grenze.

    Bei der Prognose für 2026 wäre er aber wieder darüber. Ist er ab 2026 weiterhin Privat oder gesetzlich ?


    Viele Grüße KB PY

    Werden Tantiemen (nicht garantiert) mit in die JAE Grenzen berücksichtigt ?

  • 02
    RE: JAE Grenze PKV Unterschreitung 2025 / Überschreitung 2026

    Hallo KB PY,
     
    da nach Ihrer Schilderung für uns nicht eindeutig erkennbar ist, aus welchem Grund im Kalenderjahr 2025 das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze  unterschritten hat, dagegen im Kalenderjahr 2026 das Jahresarbeitsentgelt die Grenze  wieder überschreiten wird, können wir hierzu keine konkrete Stellungnahme abgeben und bitten Sie, Ihre Angaben ggf. zu konkretisieren.
     
    Variable Arbeitsentgeltbestandteile (z.B. Tantiemen) gehören – unabhängig davon, ob sie individuell-leistungsbezogen oder unternehmenserfolgsbezogen gezahlt werden – nicht zum regelmäßigen Arbeitsentgelt, da in aller Regel zum Zeitpunkt der Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts ungewiss ist, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe diese Entgeltbestandteile gewährt werden.
     
    Besteht hingegen ein Anspruch auf einen Mindestbetrag oder garantierten Anteil an individuell-leistungsbezogenen oder unternehmenserfolgsbezogenen Arbeitsentgeltbestandteilen, sind diese Entgeltbestandteile bei der Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts zu berücksichtigen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: JAE Grenze PKV Unterschreitung 2025 / Überschreitung 2026

    Hallo nochmal,

    der MA war 2 Monate aus der Lohnfortzahlung.


    Viele Grüße

    KB PY

  • 04
    RE: JAE Grenze PKV Unterschreitung 2025 / Überschreitung 2026

    Hallo KB PY,
     
    nach Ihren Angaben gehen wir davon aus, dass der privat krankenversicherte Mitarbeiter im Kalenderjahr 2025 Krankentagegeld bezogen hat.
     
    Der Arbeitgeber hat die Prüfung, ob das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt seiner Arbeitnehmer die maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschreitet, zu Beginn der Beschäftigung, bei jeder Veränderung des Entgelts und jeweils am Beginn eines neuen Kalenderjahres im Rahmen einer vorausschauenden Betrachtungsweise vorzunehmen. Zum „regelmäßigen“ Jahresarbeitsentgelt gehören alle Einnahmen, die nach § 14 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) IV Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung darstellen und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mindestens einmal jährlich gezahlt werden.
     
    Zeiten der Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der Entgeltfortzahlung bleiben - unabhängig davon, ob Krankentagegeld gezahlt wird - ohne Auswirkungen auf den krankenversicherungsrechtlichen Status.
     
    Sofern in Ihrem Fall die Beschäftigung nach dem Ende des Krankentagegeldbezuges in gleicher Entgelthöhe (über der JAEG) wieder aufgenommen wurde, bleibt der Mitarbeiter privat krankenversichert.
     
    Die Tatsache, dass das „Gesamtentgelt“ des Arbeitnehmers im Jahre 2025 die maßgebende JAEG unterschritten hat, hat auf die Beurteilung keine Auswirkungen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     
     

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