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  • 01
    JAE

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ich habe einen Mitarbeiter, der am 01.06. 2025 angefangen hat und mit 1111 geschlüsselt wurde, da er laut Prognose 01.06.2025 + 12 Monate die JAE 2025 nicht übersteigt. Ab 2026 übersteigt er die JAE. Kann er, obwohl er die JAE Grenze von 2025 nicht übersteigt hat, ab 01.01.2026 freiwillig gesetzlich oder privat schlüsseln.


    Vielen Dank für die Rückmeldung.

     

  • 02
    RE: JAE

    Guten Tag,
     
    besteht in einem Beschäftigungsverhältnis zunächst Versicherungspflicht, weil die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht überschritten wird, endet diese – im Falle der Entgelterhöhung – mit Ablauf des Kalenderjahres des Überschreitens, vorausgesetzt, dass das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt auch die vom Beginn des nächsten Kalenderjahres an geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt (§ 6 Abs. 4 Satz 1 und 2 SGB V).
     
    Da Sie schildern, dass die Jahresarbeitsentgeltgrenze in 2025 nicht überstiegen wurde, kann der Mitarbeiter frühestens ab 01.01.2027 freiwilliges Mitglied seiner gesetzlichen Krankenkasse oder eine private Krankenversicherung abschließen.

    Dies ist allerdings auch nur möglich, wenn sein Jahresentgelt die JAE-Grenze von 2027 übersteigt.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: JAE

    Vielen Dank für die Rückmeldung.


    Die Prognose wird aber nicht anteilig berechnet oder ? Also schon 01.06.2025 + 12 Monate?

  • 04
    RE: JAE

    Guten Tag,
     
    wir stimmen Ihnen zu, die JAE-Prognose ist immer ein Jahreswert, in Ihrem Fall 01.06.2025 - 31.05.2026. 
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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