Expertenforum - JAE

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    JAE

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir haben eine Arbeitnehmerin, die bisher mit 9111 geschlüsselt war. Leider wurde Sie auch weiterhin mit 9111 geschlüsselt, obwohl sie laut vorausschauender Betrachtung ein regemäßiges Jahresabeitsentgelt 2025 in Höhe von 71.880,12 Euro erwartet.

    Der Folge nach besteht doch ab dem 01.01.2025 Krankenversicherungspflicht und man müsste sie rückwirkend ab dem 01.01 auf 1111 schüsseln oder?


    Vielen Dank für die Rückmeldung.

  • 02
    RE: JAE

    Hallo Personal_BW,
     
    die Krankenversicherungsfreiheit endet mit dem Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze, und zwar auch dann, wenn erst nachträglich festgestellt wird (z. B. im Rahmen von Betriebsprüfungen), dass die Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschritten ist. Sofern Mitarbeitende in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sind, endet mit dem Eintritt der Versicherungspflicht auch die freiwillige Krankenversicherung.
     
    Aus verwaltungspraktischen Erwägungen wird in diesen Fällen akzeptiert, dass das Versicherungsverhältnis in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht rückwirkend, sondern zukunftsorientiert berichtigt bzw. umgestellt wird.
     
    Dies gilt nach unserem Verständnis auch, wenn der Arbeitgeber aufgrund seiner internen Überprüfungen zu einem solchem Ergebnis kommt. Daher empfehlen wir Ihnen, die weitere Vorgehensweise mit der zuständigen Krankenkasse abzustimmen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht

Kontakt zur AOK

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.