Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben eine Arbeitnehmerin, die bisher mit 9111 geschlüsselt war. Leider wurde Sie auch weiterhin mit 9111 geschlüsselt, obwohl sie laut vorausschauender Betrachtung ein regemäßiges Jahresabeitsentgelt 2025 in Höhe von 71.880,12 Euro erwartet.
Der Folge nach besteht doch ab dem 01.01.2025 Krankenversicherungspflicht und man müsste sie rückwirkend ab dem 01.01 auf 1111 schüsseln oder?
Vielen Dank für die Rückmeldung.