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  • 01
    JAE

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    zum 01.01.2025 wurde eine Einschätzung der JAE Grenze erstellt, Der AN liegt unter der JAE Grenze. Durch eine Tariferhöhung zum 01.07.25 wurde eine neue Einschätzung der JAE Grenze erstellt. (01.07.2025 - 30.06.2026 ) Jetzt liegt der AN über der JAE Grenze. Bei der Einschätzung für 01.01.2026 liegt der AN über der JAE Grenze.

    Ist der AN ab 01.01.2026 als freiwilliges Mitglied zu führen ???.

    Mit freundlichem Gruß

  • 02
    RE: JAE

    Guten Tag,
     
    besteht in einem Beschäftigungsverhältnis zunächst Versicherungspflicht, weil die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht überschritten wird, endet diese – im Falle der Entgelterhöhung – mit Ablauf des Kalenderjahres des Überschreitens, vorausgesetzt, dass das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt auch die vom Beginn des nächsten Kalenderjahres an geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt (§ 6 Abs. 4 Satz 1 und 2 SGB V).
     
    Da Sie schildern, dass die Jahresarbeitsentgeltgrenze in 2025 überstiegen wurde und auch die von 2026, wird der Mitarbeiter ab 01.01.2026 freiwilliges Mitglied seiner gesetzlichen Krankenkasse .
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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