Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu dem Internetzuschuss, den der Arbeitgeber dem Mitarbeiter zahlen und mit 25 % pauschal besteuern kann.
Können hier auch Internetkosten, die man für einen Handyvertrag bezahlt, dazuzählen?
Danke vorab.
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Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu dem Internetzuschuss, den der Arbeitgeber dem Mitarbeiter zahlen und mit 25 % pauschal besteuern kann.
Können hier auch Internetkosten, die man für einen Handyvertrag bezahlt, dazuzählen?
Danke vorab.
Sehr geehrter Fragesteller,
die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung gemäß § 40 Abs. 2 Nr. 5 Satz 2 EStG besteht allgemein für "Zuschüsse des Arbeitgebers, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Internetnutzung gezahlt werden".
Eine Unterscheidung nach der stationären oder mobilen Internetnutzung erfolgt dabei nicht.
Auch die Verwaltungsanweisungen (LStR 40.2 Abs. 5 Sätze 5 bis 12) treffen eine solche Unterscheidung nicht.
Deshalb kann die Regelung auch auf Kosten des Internetzugangs aus dem Mobilfunkvertrag (nicht jedoch auf dortige Kosten der Telefonie) angewendet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Steuerrecht
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