Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben bei uns einen Interims-Vorstand angestellt. Nach Recherche ist er wie ein "normaler Angestellter" anzusehen und ist sozialversicherungspflichtig.
Da er in der Kranken- und Pflegeversicherung privat versichert ist, haben wir ihm den Beitragsgruppenschlüssel 0110 zugeordnet.
Wir haben allerdings nun das Problem, dass er selbst zuvor Aufsichtsratmitglied war und die letzten 23 Jahre nicht mehr sv-pflichtig war. Er wurde bereits durch uns aufgeklärt, dass er Beiträge für die Renten- und Arbeitslosenversicherung an eine gesetzliche Krankenkasse abführen muss.
Würde die Möglichkeit bestehen, ihn auch bei Ihnen anzumelden?
Danke und freundliche Grüße