Expertenforum - Inflationsprämie nach Austritt

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  • 01
    Inflationsprämie nach Austritt

    Schönen Guten Tag,


    ich habe hier 2 Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsverhältnis seid 31.12.2022 beendet ist. Nun ist aufgefallen das diese Arbeitnehmer keine Inflationsausgleichsprämie erhalten haben. Die Auszahlung an die anderen Arbeitnehmer erfolgte im November. Diese Arbeitnehmer wurden tatsächlich vergessen. Kann dies noch nachgezahlt werden? Es wurde mündlich mit den Arbeitnehmern ausgemacht das die diese bekommen sollen.

    Gibt es hier sozialversicherungsrechtlich etwas zu beachten?

    Lieben Dank.

  • 02
    RE: Inflationsprämie nach Austritt

    Guten Tag,
     
    als Höchstbetrag für eine steuer- und beitragsfreie Inflationsausgleichsprämie kann pro Arbeitnehmer der Betrag von 3.000,00 € gezahlt werden.
    Unerheblich ist, ob der Mitarbeitende in Voll- oder Teilzeit beschäftigt ist oder ob es sich um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung handelt. Wichtig ist, dass die Zahlung im Zeitfenster vom 26.10.2022 bis 31.12.2024 erfolgt.
     
    Weiter nötig ist, dass es sich bei der Zahlung um einen „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber" gewährten Zuschuss "zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise" handelt. Insoweit ist bei der vorliegenden Konstellation das "Arbeitgeber"-Kriterium zweifelhaft, da das Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt des Zahlungszuflusses nicht mehr besteht. Nach unserer Einschätzung kann die Zahlung dennoch als Inflationsausgleichsprämie eingeordnet werden, weil sie ihren Ursprung im Arbeitsverhältnis besitzt und während des bestehenden Arbeitsverhältnisses zugesagt war. 
     
    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

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