Im Besprechungsprotokoll "Sozialrechtliche Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen;
Auswirkungen des Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze auf das Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht" vom 31.03.2009 ist geregelt was passieren soll, wenn das Freistellungsengelt über 100% des vorherigen Entgelts liegt und eine BBG überschritten wird.
"Wird durch die Zahlung eines höheren Arbeitsentgelts als 100 % des vorherigen Arbeitsentgelts eine Beitragsbemessungsgrenze überschritten, ist der Teil des Arbeitsentgelts, der 100 % des durchschnittlichen Arbeitsentgelts übersteigt, wie bei einem Störfall zu behandeln und eine entsprechende Verbeitragung vorzunehmen."
Frage: Gilt das für jeden Zweig in der SV oder nur für bestimmte?