Guten Tag, in den ersten 28 Tagen einer Beschäftigung hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit. Darf der Arbeitgeber trotzdem das Entgelt fortzahlen oder ist das schädlich? Viele Grüße
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HR Specialist
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RE: HR Specialist
Guten Tag,
Ihre Frage betrifft arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.
Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam -
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RE: HR Specialist
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage.
Es ist möglich, dass der Arbeitgeber auch in den ersten vier Wochen die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall leistet. Der Arbeitnehmer hat dann allerdings kein Anspruch auf Krankengeld gegenüber der Krankenkasse. Eine Erstattung der Zahlungen nach dem AAG kommt ebenfalls nicht in Betracht. Bei einer wiederholten Zahlung des Arbeitgebers in derartigen Fällen sind zudem Ansprüche anderer Mitarbeiter nach dem allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz denkbar.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Arbeitsrecht
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