Guten Tag,
ein aktuell SV-Pflichtiger AN mit einem Einkommen von ca. 4500 € im Monat, hat die Möglichkeit über einen Honorarvertrag etwas dazu zu verdienen.
Es handelt sich bei dem Auftraggeber für die Honorarbasis gleichzeitig um den AG des Kunden.
Wie verhält es sich mit möglichen Sozialversicherungsbeiträgen für die Honororartätigkeit? Bleibt die Einnahme SV-frei, wenn ja , bis zu welcher Höhe? Wird das Honorar bei der Grenze der JAE herangezogen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe