Expertenforum - Höherversicherung Rentenversicherung

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  • 01
    Höherversicherung Rentenversicherung

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    es gibt doch die Möglichkeit, dass Arbeitgeber Rentenpunkte für ihre Angestellten kaufen, bzw Rentenausgleichszahlung für ihre Arbeitnehmer leisten können. Arbeitgeberfinanzierte Ausgleichszahlungen Beteiligt sich der Arbeitgeber an der Beitragszahlung sind 50 % der Beiträge nach § 3 Nr. 28 EStG steuerfrei und daraus folgend nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV beitragsfrei. Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge dann direkt bei der Deutschen Rentenversicherung Bund ein.

    Meine Frage hierzu lautet: Kann der Arbeitgeber auch für Arbeitnehmer, die in einem Versorgungswerk rentenversichert sind, ebenfalls steuer- und sv-begünstigte Beiträge leisten? Das Versorgungswerk ist eine Einrichtung nach § 10 Abs. 1 Nr. 2a EStG.

    Vielen Dank für Ihre Mühe.

    Freundliche Grüße

    cRK


     

  • 02
    RE: Höherversicherung Rentenversicherung

    Guten Tag,
     
    anders als bei der gesetzlichen Rentenversicherung enthält die jeweilige Satzung des Versorgungswerks die Regelungen zur Altersrente. Einige Satzungen lassen zusätzliche Einmalzahlungen in bestimmten Größenordnungen zur Steigerung der Entgeltpunkte zu.
     
    Ob eine steuerliche Berücksichtigung nach § 3 Nr. 28 EstG für zusätzliche Arbeitgeber-Beiträge zum Versorgungswerk erfolgen kann lassen wir von unserem Steuerexperten prüfen.
    Wir haben Ihre Anfrage deshalb zunächst in die Rubrik „Steuerrecht“ verschoben.

     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Höherversicherung Rentenversicherung

    Guten Morgen,

    erstmal vielen Dank dafür.

    Aber es geht mir hier auch um die sv-rechtliche Behandlung der zusätzlichen Beiträge. Sind diese dann beitragsfrei?

    Es handelt sich hier um die bayrische Apothekerversorgung - hier ist eine zusätzliche Einzahlung von Rentenbeiträgen möglich.

    Freundliche Grüße

    cRK

  • 04
    RE: Höherversicherung Rentenversicherung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    wir haben Ihre Nachricht an die Fachexperten Sozialversicherung weitergeleitet.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

  • 05
    RE: Höherversicherung Rentenversicherung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    der BFH hat mit Urteil vom 17.05.2017 (Az. X R 10/15 BStBl 2017 II S. 1251) für eine ausländische Versorgungseinrichtung entschieden, dass die entsprechende Anwendung des § 3 Nr. 28 EStG i.V.m. § 187a SGB VI in Betracht kommt, wenn die Beiträge an eine der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung (DRV) vergleichbare Versorgungseinrichtung geleistet werden und vergleichbare Wirkungen auslösen (Erhöhung des Rentenanspruchs durch Ausgleich fehlender Beitragszeiten).

    Ob diese Voraussetzungen im konkreten Fall vorliegen, sollte durch Lohnsteuer-Anrufungsauskunft nach § 42e EStG beim zuständigen Betriebsstätten-Finanzamt geklärt werden.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht


     

  • 06
    RE: Höherversicherung Rentenversicherung

    Guten Tag,
     
    sofern das Betriebsstätten-Finanzamt die Voraussetzungen bestätigt und die Anwendung des § 3 Nr. 28 EStG in Betracht kommt, liegt neben der Steuerfreiheit auch Sozialversicherungsfreiheit vor.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 07
    RE: Höherversicherung Rentenversicherung

    Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort :-)

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