Sehr geehrte Damen und Herren,
es gibt doch die Möglichkeit, dass Arbeitgeber Rentenpunkte für ihre Angestellten kaufen, bzw Rentenausgleichszahlung für ihre Arbeitnehmer leisten können. Arbeitgeberfinanzierte Ausgleichszahlungen Beteiligt sich der Arbeitgeber an der Beitragszahlung sind 50 % der Beiträge nach § 3 Nr. 28 EStG steuerfrei und daraus folgend nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV beitragsfrei. Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge dann direkt bei der Deutschen Rentenversicherung Bund ein.
Meine Frage hierzu lautet: Kann der Arbeitgeber auch für Arbeitnehmer, die in einem Versorgungswerk rentenversichert sind, ebenfalls steuer- und sv-begünstigte Beiträge leisten? Das Versorgungswerk ist eine Einrichtung nach § 10 Abs. 1 Nr. 2a EStG.
Vielen Dank für Ihre Mühe.
Freundliche Grüße
cRK