Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Höhe vom Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir haben eine Arbeitnehmerin deren deren Hauptvertretung gerade ruht, da TZ während Elternzeit arbeitet.


    Die TZ während EZ geht bis zum 12.08.2025 und sie ist erneut schwanger und der Mutterschutz geht ab 13.08 los.

    Meine Frage wird der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld mit dem Teilzeitentgelt, dass sie während der Elternzeit verdient hat oder mit Vollzeitentgelt, dass sie vor der Teilzeitbeschäftigung verdient hat zu Grunde gelegt?

  • 02
    RE: Höhe vom Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Es wird das Vollzeitentgelt zugrunde gelegt, sofern dieses (wie gewöhnlich) höher ist, als das Teilzeitentgelt.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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