Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben eine Arbeitnehmerin deren deren Hauptvertretung gerade ruht, da TZ während Elternzeit arbeitet.
Die TZ während EZ geht bis zum 12.08.2025 und sie ist erneut schwanger und der Mutterschutz geht ab 13.08 los.
Meine Frage wird der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld mit dem Teilzeitentgelt, dass sie während der Elternzeit verdient hat oder mit Vollzeitentgelt, dass sie vor der Teilzeitbeschäftigung verdient hat zu Grunde gelegt?