Sehr geehrtes Expertenforum-Team,
sind wir als Arbeitgeber verpflichtet eine Historienabfrage für die Mitarbeitenden für den Zeitraum vom 01.07.2023 bis zum 30.06.2025 durchzuführen, wenn uns die BZst mehr Kinder gemeldet hat, als wir manuell erfasst haben. Wir haben unsere Mitarbeitenden 2023 abgefragt und die uns gemeldeten und nachgewiesenen Kinder manuell erfasst. D.h. die Mitarbeitenden haben uns weniger Kinder gemeldet, als sie tatsächlich haben/hatten.