Liebe Experten,
beim Arbeitgeber gibt es keine Vereinbarungen hinsichtlich Leistungen bei Todesfall eines aktiven Mitarbeiters.
Es sollen nun die noch offenen Ansprüche (Abgeltung U-Tage, anteiliges 13. Gehalt) eines verstorbenen MA an den Hinterbliebenen/Erben gezahlt werden.
Außerdem ein freiwilliger Zuschuss (brutto) zu den Bestattungskosten.
Weitere Zahlungen gibt es nicht.
Mit welcher Personengruppe / Beitragsschlüssel ist der Hinterbliebene für die Abrechnung der Ansprüche zu hinterlegen?
Stimmt es, dass die Zahlungen an den Hinterbliebenen sv-Frei sind, da kein Arbeitslohn?
Kommt hier eine Zahlstelle ins Spiel? Der Hinterbliebene ist kein Rentner.
Vielen Dank vorab und freundliche Grüße!