Sehr geehrtes Expertenteam, ein beschäftigter Minijobber PG 109 SV 6100 erreicht die Regelaltersgrenze. Ist er dann zwingend vom Arbeitgeber automatisch mit SV 6500 zu verschlüsseln? Wenn es bei SV 6100 bleiben soll, muss der Minijobber dann proaktiv einen "Aufstockungsantrag" stellen? Was ist mit bisherigen Teilrentnern nach Erreichen der Regelaltersgrenze; muss da vom Arbeitgeber nachgefragt werden, ob weiterhin nur eine Teilrente bezogen wird und bei "ja" würde es dann bei SV 6100 bleiben? Oder muss auch hier bei weiterhin Teilrente automatisch auf SV 6500 umgeschlüsselt werden? Vielen Dank vorab für eine Antwort
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Herr
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RE: Herr
Guten Tag,
grundsätzlich sind für Bezieher einer Vollrente wegen Alters nach Erreichen der Regelaltersgrenze Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung zu entrichten.
Insoweit ist hier die Beitragsgruppe 6500 zu verwenden.
Diese Beschäftigten können allerdings durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber auf diese Versicherungsfreit mit Wirkung für die Zukunft verzichten.
In diesen Fällen ist dann die Beitragsgruppe 6100 zu verwenden.
Sofern keine Rente bzw. eine Teilrente bezogen wird und die Regelaltersgrenze erreicht wurde, sind im Rahmen der allgemeinen Regelungen zur geringfügigen
Beschäftigung weiterhin Pflichtbeiträge (Beitragsgruppe 6100) abzuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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