Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind ein großer Konzern mit vielen eigenständigen Unternehmen und weit über 100 Betriebsnummern. In den elektronischen Meldungen zum Arbeitgeberkonto müssen wir künftig auch die „Hauptbetriebsnummer“ melden. Wie ist die Definition von Hauptbetriebsnummer? Leider konnte uns bisher weder die Betriebsnummernstelle der Agentur für Arbeit noch der Sozialversicherungsprüfer der DRV weiter helfen.
Beispiel: Es gibt ein Unternehmen X mit 10 rechtlich unselbständigen Betriebsstätten in ganz Deutschland. Das Unternehmen X hat seinen Firmensitz (laut Handelsregister) in der Stadt O.
Die Arbeitnehmer werden unter der jeweiligen Betriebsnummer der Betriebsstätte angemeldet. Die Beitragsnachweise ebenfalls separat unter jeder Betriebsnummer gemeldet.
Es gibt ein weiteres, rechtlich selbständiges Unternehmen Z, welches als Zentralverwaltung die Lohn- und Gehaltsabrechnung des Unternehmens X durchführt. Die Betriebsnummer dieser Betriebsstätte wurde vom Sozialversicherungsprüfer als „Hauptbetriebsnummer“ definiert, da an diesem Standort immer die SV-Prüfung von allen Unternehmen/Betriebsstätten durchgeführt wird.
Frage: Was muss bei den Angaben zur Errichtung eines Arbeitgeberkontos als Hauptbetriebsnummer angegeben werden? Ist es die Betriebsnummer des Firmensitzes von Unternehmen X? Ist es die Betriebsnummer vom Unternehmen Z? Oder ist es jeweils die Betriebsnummer der einzelnen Betriebsstätten, da die Mitarbeiter unter der Betriebsnummer der Betriebsstätte gemeldet werden? Vielen Dank.