Expertenforum - Hauptbetriebsnummer

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  • 01
    Hauptbetriebsnummer

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir sind ein großer Konzern mit vielen eigenständigen Unternehmen und weit über 100 Betriebsnummern. In den elektronischen Meldungen zum Arbeitgeberkonto müssen wir künftig auch die „Hauptbetriebsnummer“ melden. Wie ist die Definition von Hauptbetriebsnummer? Leider konnte uns bisher weder die Betriebsnummernstelle der Agentur für Arbeit noch der Sozialversicherungsprüfer der DRV weiter helfen.

    Beispiel: Es gibt ein Unternehmen X mit 10 rechtlich unselbständigen Betriebsstätten in ganz Deutschland. Das Unternehmen X hat seinen Firmensitz (laut Handelsregister) in der Stadt O.

    Die Arbeitnehmer werden unter der jeweiligen Betriebsnummer der Betriebsstätte angemeldet. Die Beitragsnachweise ebenfalls separat unter jeder Betriebsnummer gemeldet.

    Es gibt ein weiteres, rechtlich selbständiges Unternehmen Z, welches als Zentralverwaltung die Lohn- und Gehaltsabrechnung des Unternehmens X durchführt. Die Betriebsnummer dieser Betriebsstätte wurde vom Sozialversicherungsprüfer als „Hauptbetriebsnummer“ definiert, da an diesem Standort immer die SV-Prüfung von allen Unternehmen/Betriebsstätten durchgeführt wird.

    Frage: Was muss bei den Angaben zur Errichtung eines Arbeitgeberkontos als Hauptbetriebsnummer angegeben werden? Ist es die Betriebsnummer des Firmensitzes von Unternehmen X? Ist es die Betriebsnummer vom Unternehmen Z? Oder ist es jeweils die Betriebsnummer der einzelnen Betriebsstätten, da die Mitarbeiter unter der Betriebsnummer der Betriebsstätte gemeldet werden? Vielen Dank.


     

  • 02
    RE: Hauptbetriebsnummer

    Guten Tag,
     
    seit dem 01.01.2023 muss die Hauptbetriebsnummer für alle Meldungen in den Datensätzen des DEÜV-Verfahrens hinterlegt werden.
     
    Arbeitgeber erhalten für jeden Beschäftigungsbetrieb eine Betriebsnummer vom Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit.

    Zur Umsetzung des Verfahrens nach § 28a Absatz 3b SGB IV (Übermittlung der Angaben zur Errichtung eines Arbeitgeberkontos) ist im DEÜV-Verfahren die Hauptbetriebsnummer anzugeben. Wenn im Einzelfall der Arbeitgeber als Beitragsschuldner mehr als eine Betriebsnummer hat, ist im DEÜV-Verfahren die Hauptbetriebsnummer anzugeben. Unter der Hauptbetriebsnummer werden die Beiträge für die angemeldeten Arbeitnehmer im Beitragsnachweisverfahren nachgewiesen.
     
    Grundsätzlich gilt, dass die Beschäftigten unter der „Neben- Betriebsnummer“ des Beschäftigungsbetriebes angemeldet werden (bspw. Filialen ) und die Betriebsnummer vom Hauptsitz der Firma zusätzlich als „Hauptbetrieb“ eingetragen werden muss. Die Beitragsnachweisung wird ausschließlich mit der Betriebsnummer des Hauptsitzes versehen. Mit dieser weist sich der Arbeitgeber als Beitragsschuldner für alle Filialen aus.
     
    Wir bitten um Verständnis, dass wir im Rahmen dieses Forums – ohne Einblick in alle relevanten Unterlagen nehmen zu können – die Beurteilung welcher Betrieb als Hauptbetrieb zu werten ist, nicht vornehmen können. Wenn der Betriebsprüfer der DRV die Entscheidung nach Einsicht der Prüfunterlagen  getroffen hat und Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, empfehlen wir Ihnen, die Fragestellung schriftlich an die Betriebsnummernstelle der Bundesagentur für Arbeit richten. Die Anfrage sollte alle Informationen zu den einzelnen Betriebsstätten enthalten.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: Hauptbetriebsnummer

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hierzu habe ich nochmal eine Rückfrage: Die Arbeitnehmer der unselbständigen Betriebsstätten werden im DEÜV-Verfahren unter der Betriebsnummer der unselbständigen Betriebsstätte angemeldet. Die Beitragsnachweise werden ebenfalls unter der Betriebsnummer der unselbständigen Betriebsstätte erstellt. Somit wären hier die Betriebsnummer und die Hauptbetriebsnummer identisch. Kann dieses Verfahren so weiter geführt werden? Ansonsten müssten wir unser ganzes Verfahren umstellen. Als Konsequenz würden dann die Beitragsnachweise von 30 Betriebsstätten unter ein- und derselben Hauptbetriebsnummer gemeldet werden. Falls es mal zu Differenzen im Beitragskonto kommen würde, wäre eine Kontenabstimmung kaum möglich. Vielen Dank.

  • 04
    RE: Hauptbetriebsnummer

    Guten Tag,
     
    bitte haben Sie Verständnis, dass dieses Forum lediglich allgemeine Hinweise zu den rechtlichen Grundlagen geben kann. Regelungen im Einzelfall sind nicht möglich, da die erforderlichen Unterlagen hier nicht vorliegen.
     
    Arbeitgeber erhalten für jeden Beschäftigungsbetrieb eine Betriebsnummer vom Betriebsnummernservice der Bundesagentur für Arbeit. Ein Beschäftigungsbetrieb im Sinne des Meldeverfahrens der Sozialversicherung ist
    der Hauptsitz des Unternehmens und jede weitere Zweigstelle oder Filiale, in der Arbeitnehmer beschäftigt sind. Für Meldungen wird jeweils die Betriebsnummer verwendet.
    Beim Beitragsnachweis läuft es anders: Es wird ausschließlich die Betriebsnummer des Hauptsitzes verwendet. Der Arbeitgeber wählt in der Regel eine Betriebsnummer aus, mit der er sich im Beitragsnachweisverfahren gegenüber der Einzugsstelle als Beitragsschuldner identifiziert. Diese Betriebsnummer, umgangssprachlich als "Hauptbetriebsnummer" bezeichnet, wird im Beitragsnachweisdatensatz angegeben.
     
    Wird in Ihrem Unternehmen hingegen jede Betriebsnummer als wirtschaftliche Einheit geführt und somit als eigenständiger Schuldner der Gesamtsozialversicherungsbeiträge ausgewiesen, so kann aus unserer Sicht Meldungen und Beitragsnachweise unter den unterschiedlichen Betriebsnummern fortgeführt werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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