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  • 01
    Hauptbeschäftigung in Österreich, Minijob in Deutschland

    Guten Tag,


    wie ist es sozialversicherungsrechtlich zu bewerten, wenn jemand mit Wohnsitz in Deutschland eine Hauptbeschäftigung in Österreich hat und in Deutschland einen Minijob ausüben will. Gilt dann das deutsche Sozialversicherungsrecht?


    Vielen Dank vorab für die Hilfe.

  • 02
    RE: Hauptbeschäftigung in Österreich, Minijob in Deutschland

    Guten Tag,
     
    bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen im Rahmen dieses Forums nur allgemeine Informationen zu dem grenzüberschreitenden Sachverhalt geben. Wir empfehlen, sowohl die in Österreich zuständige Krankenkasse als auch den deutschen Träger einzubinden. Grundsätzlich gilt in der Sozialversicherung das Territorialprinzip welches besagt, dass das Recht des Beschäftigungslandes anzuwenden ist.
     
    Bei Beschäftigungen innerhalb der Europäischen Union (EU) regeln die Verordnungen zur Koordinierung der sozialen Sicherheit, welche Rechtsvorschriften diesbezüglich bei sogenannten grenzüberschreitenden Sachverhalten anzuwenden sind. Nach Art. 11 Abs. 1 Verordnung (EG) 883/04 gelten für Personen immer nur die Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates.
     
    Nach Art. 11 Abs. 3 Buchst. a) VO (EG) 883/04 gelten für eine Person, die in einem Mitgliedstaat beschäftigt ist, die Rechtsvorschriften des Beschäftigungsstaates. Dies gilt auch für Personen, die Deutschland ihren Wohnsitz haben und als Grenzgänger in Österreich arbeiten. 
    Wird neben der Hauptbeschäftigung in Österreich eine geringfügige Beschäftigung in Deutschland ausgeübt, liegt eine gewöhnliche Erwerbstätigkeit in zwei Mitgliedsstaaten vor.
     
    In solchen Fällen muss zunächst entschieden werden, welches Sozialversicherungsrecht gilt. Für die Feststellung der anwendbaren Rechtsvorschriften ist jeweils der Mitgliedstaat zuständig, in dem der Arbeitnehmer seinen Lebensmittelpunkt hat (Wohnstaat).
     
    Weitere Informationen erhalten sie bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) des GKV-Spitzenverbands, bei der ein elektronischer Antrag gestellt werden müsste.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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