Guten Tag,
nach § 5 Abs. 5 SGB V ist nicht als (u.a.) Arbeiter oder Angestellter versicherungspflichtig, wer hauptberuflich selbstständig ist. Zum Begriff der hauptberuflichen Selbstständigkeit gibt es die "Grundsätzlichen Hinweise" des GKV-Spitzenverbandes vom 20. März 2019.
Als Arbeitgeber stellt sich uns die Frage, welche Pflichten wir an dieser Stelle haben. Angenommen, ein Beschäftigter meldet uns eine Nebentätigkeit als Selbstständiger - sind wir zum Beispiel verpflichtet und berechtigt, Einkommensnachweise des Beschäftigten aus dieser Selbstständigkeit anzufordern, um die Auswirkungen auf die Versicherungspflicht prüfen zu können? Oder ist hier eher die zuständige Krankenkasse in der Pflicht, diese Prüfung vorzunehmen?
Ich danke im Voraus für Ihre Antwort und wünsche schöne Feiertage!
Freundliche Grüße
Herr Heidemann