Sehr geehrte Damen und Herren,
eine ähnliche Frage habe ich zu einer Mitarbeiterin, die hauptberuflich künstlerisch tätig und nur nebenberuflich angestellt ist:
sie hat von der Krankenkasse prüfen lassen, welche Tätigkeit gerade die finanziell bedeutendere ist: aktuell ist es die künstlerische Tätigkeit.
Sie ist jetzt bei KV und PV bei der KSK versichert, RV und AV werden über eine gesetzliche KK abgewickelt. Im Angestelltenverhältnis verdient sie etwa 2000€ brutto.
Auch hier die Frage:
Ist der Arbeitgeber zu einem Beitragszuschuss zu KV und PV verpflichtet oder wäre das freiwillig? Und wenn verpflichtend: in welcher Höhe wäre der AG-Zuschuss verpflichtend?
Herzlichen Dank auch hier für eine Antwort!