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  • 01
    hauptberufliche künstlerische Tätigkeit - KSK - AG Beitragszuschuss KV+PV

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    eine ähnliche Frage habe ich zu einer Mitarbeiterin, die hauptberuflich künstlerisch tätig und nur nebenberuflich angestellt ist:

    sie hat von der Krankenkasse prüfen lassen, welche Tätigkeit gerade die finanziell bedeutendere ist: aktuell ist es die künstlerische Tätigkeit.

    Sie ist jetzt bei KV und PV bei der KSK versichert, RV und AV werden über eine gesetzliche KK abgewickelt. Im Angestelltenverhältnis verdient sie etwa 2000€ brutto.


    Auch hier die Frage:

    Ist der Arbeitgeber zu einem Beitragszuschuss zu KV und PV verpflichtet oder wäre das freiwillig? Und wenn verpflichtend: in welcher Höhe wäre der AG-Zuschuss verpflichtend?


    Herzlichen Dank auch hier für eine Antwort!

     

  • 02
    RE: hauptberufliche künstlerische Tätigkeit - KSK - AG Beitragszuschuss KV+PV

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage. Hierzu melden sich unsere Experten im Sozialversicherungsrecht nochmals gesondert bei Ihnen.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

  • 03
    RE: hauptberufliche künstlerische Tätigkeit - KSK - AG Beitragszuschuss KV+PV

    Hallo CZ,

    auch in diesem Fall besteht aus der Beschäftigung kein Anspruch auf einen beitragsfreien Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, weil hauptberuflich selbstständige Künstler nicht zu dem in § 257 Abs. 1 SGB V genannten Personenkreis gehören.

    Sofern der Arbeitgeber in einem solchen Fall dem Mitarbeiter einen Beitragszuschuss auf freiwilliger Basis zahlt, stellt dieser einen geldwerten Vorteil dar, der beitragspflichtig in der Renten- und Arbeitslosenversicherung abzurechnen ist (Beitragsgruppenschlüssel „0110“).

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     
     

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