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  • 01
    Hauptberuflich selbständig und Teilzeitbeschäftigung unter Jahresarbeitsentgeltgrenze

    Hallo Zusammen,

    wir haben einen neuen Teilzeit-Mitarbeiter mit 20 Stunden wöchentlich, der hauptberuflich selbständig ist. Sein Bruttoeinkommen bei uns liegt knapp unter der Jahresentgeltgrenze.

    Jetzt stellen wir uns folgende Fragen:

    - bekommt er einen Arbeitgeberzuschuss zu seiner privaten Kranken- und Pflegeversicherung

    als Hauptberufliche Selbständiger.

    - falls, in welcher Höhe?

    Als Gegenstück habe ich ja nur seine Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit!

    - wie sieht die Beurteilung der Arbeitslosen- und Rentenversicherung aus?

    Danke für Ihre Bemühungen

    Mit freundlichen Grüßen

    Brigitte

  • 02
    RE: Hauptberuflich selbständig und Teilzeitbeschäftigung unter Jahresarbeitsentgeltgrenze

    Hallo Brigitte,

    da es sich nach Ihren Angaben um einen „hauptberuflich selbstständig erwerbstätigen“ Mitarbeiter handelt, unterliegt die Beschäftigung nur der Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht, aber nicht der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht (Beitragsgruppenschlüssel „0100“).

    In einem solchen Fall besteht aus der Beschäftigung kein Anspruch auf einen beitragsfreien Arbeitgeberzuschuss nach § 257 Abs. 2 SGB V, da hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige nicht zu den dort genannten Personenkreisen gehören. Gleiches gilt für den Bereich der Pflegeversicherung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: Hauptberuflich selbständig und Teilzeitbeschäftigung unter Jahresarbeitsentgeltgrenze

    Hallo Expertenteam,

    Danke für Ihre schnelle Antwort. Nur der richtige Beitragsgruppenschlüssel wäre dann 0110. Sie geben in Ihrem 1. Absatz an, das die Beschäftigung nur der Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht unterliegt. Sehe ich das richtig.

    Mit freundlichen Grüßen

    Brigitte

     

  • 04
    RE: Hauptberuflich selbständig und Teilzeitbeschäftigung unter Jahresarbeitsentgeltgrenze

    Hallo Brigitte,

    leider hat sich in unserer ersten Antwort der Fehlerteufel eingeschlichen. Wie von Ihnen korrekterweise moniert, lautet der Beitragsgruppenschlüssel "0110". Wir bedanken uns für Ihren Hinweis.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam  
     

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