Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben folgende Fragestellung: Ein Mitarbeiter ist bei uns beschäftigt mit 16 Std. pro Woche (Nebenbeschäftigung) und privat versichert. Seine Hauptbeschäftigung ist eine selbständige Tätigkeit. In Summe verdient der Mitarbeiter bei beiden Beschäftigungen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Bei uns allerdings liegt der Mitarbeiter unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Darf er weiterhin privat versichert bleiben oder müssen wir ihn auf pflichtversichert umstellen?
Vielen Dank.