Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Hauptarbeitgeber Schweiz, Nebenarbeitgeber in Deutschland

    Hallo,

    wir möchten einen neuen MA anstellen, wohnhaft in Deutschland, erstes Arbeitsverhältnis (60%) in der Schweiz (Grenzgänger). Er bekommt bei uns einen Vertrag über 20% (mehr als Minijob). Wie läuft das mit der Sozialversicherung? der MA hat "nur" eine Kooperationskrankenkasse in Deutschland, da er ja als Grenzgänger in der Schweiz versichert ist.

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

  • 02
    RE: Hauptarbeitgeber Schweiz, Nebenarbeitgeber in Deutschland

    Hallo Personalies,
     
    entscheidend dafür, ob für den Arbeitnehmer die ausländischen oder die deutschen Rechtsvorschriften gelten, ist grundsätzlich in erster Linie der Ort, an dem die Arbeit tatsächlich ausgeübt wird. Dies gilt unabhängig davon, in welchem Staat der Arbeitnehmer wohnt. Auch der Firmensitz des Arbeitgebers ist in der Regel nicht von Bedeutung.
     
    Nach Ihren Angaben sind für den Mitarbeiter in der „Hauptbeschäftigung“ die schweizer Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit anzuwenden. Daher ist mit dem schweizer Sozialversicherungsträger zu klären, inwieweit die Aufnahme „einer weiteren Tätigkeit“ Auswirkungen auf die schweizer Rechtsvorschriften hat.
     
    Der Nachweis, dass für den deutschen Arbeitgeber die schweizer Rechtsvorschriften anzuwenden sind, wäre mit einer A1-Bescheinigung nachzuweisen. 
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.