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  • 01
    Haupt-oder Nebenarbeitgeber

    Liebes Expertenforum, ich habe 4 Fragen zur Einstufung Haupt- oder Nebenarbeitgeber:

    1. Werkstudierende mit max. 20 Wochenstunden (Gehalt über Minijob) = Neben- oder Hauptarbeitgeber? Die Informationen aus dem Internet sind widersprüchlich.

    2. Werkstudierende mit Minijob = dieselbe Frage

    3. Rentner:innen mit Minijob = Haupt - oder Nebenarbeitgeber (wenn die Rentner:innen sonst keine weiteren Beschäftigungen ausüben)

    4. Werkstudierende mit dualem Studium und Minijob = dieselbe Frage (Werkstudierende erhält ein Gehalt von der Hochschule, bei uns Minijob)

    Vielen Dank für eine Info, evtl. auch mit Verweis auf eine Datenquelle zum Nachlesen?

    Mit freundlichen Grüßen

  • 02
    RE: Haupt-oder Nebenarbeitgeber

    Hallo MW_MUC,
     
    Ihre Fragen verstehen wir so, das
     
    1.     Eine Werkstudententätigkeit (Beitragsgruppenschlüssel „0100“, Personengruppenschlüssel "106“) allein ausgeübt wird,
    2.     Ein Student eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) ausübt,
    3.     Eine Rentnerin eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausübt und
    4.     Ein duales Studium und zusätzlich daneben eine geringfügig entlohnte Beschäftigung

    ausgeübt wird.
     
    Gestatten Sie uns zunächst die Anmerkung, dass es im Sinne der Sozialversicherung keine Einstufung von „Haupt- oder Nebenarbeitgeber“ gibt, sondern die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung sich danach bemisst, welchen Status und welches regelmäßige Einkommen die betreffenden Personen haben.
     
    Sofern unsere Annahme richtig ist, stellt sich die Frage nach einem Haupt- oder Nebenarbeitgeber in den Punkten 1 bis 3 sozialversicherungsrechtlich für uns nicht, da die betreffende Person – unabhängig von Beschäftigungsstatus - jeweils nur eine Beschäftigung ausübt.  
     
    Nur unter Punkt 4 wäre von einer „Hauptbeschäftigung“ (versicherungspflichtiges duales Studium) und einer „Nebenbeschäftigung“ (geringfügig entlohnte Beschäftigung) auszugehen.
     
    Weitergehende Informationen im Zusammenhang mit der Sozialversicherung bzw. Rechtsquellen zu diesem Thema gibt es nicht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: Haupt-oder Nebenarbeitgeber

    Der Beschäftigte entscheidet und gibt dem AG an, ob dieser HAG oder NAG ist. In der Regel ohne weitere Beschäftigung HAG, es sei denn, es wird bei Minijobs pauschal versteuert, dann entfällt ja der Abruf der ELStAM.

    Randziffer 67 des BMF-Schreibens v. 18.12.2024: "Bezieht der Arbeitnehmer nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn, kann er auch während des Kalenderjahres einen neuen ersten Arbeitgeber (Hauptarbeitgeber) bestimmen. Hierfür ist dem neuen Hauptarbeitgeber mitzuteilen,

    dass es sich nun um das erste Dienstverhältnis handelt."

  • 04
    RE: Haupt-oder Nebenarbeitgeber

    Hallo Personalabteilung (PA),
     
    Ihre ergänzende Anmerkung zum Haupt- und Nebenarbeitgeber sind unter Berücksichtigung unserer Vorgabe, dass es sich in den Fällen 1 bis 3 um Beschäftigungsverhältnisse mit nur einem Arbeitgeber handelt, für uns nicht nachvollziehbar.
     
    Das von Ihnen zitierte Schreiben des BMF vom 18.12.2024 hat sozialversicherungsrechtlich keine Auswirkung. Daher verbleiben wir bei unserer an den User MW_MUC gegebenen  Antwort.
     
    Eine Wahl der beschäftigten Person zum Haupt- oder Nebenarbeitgeber sieht das Sozialversicherungsrecht nicht vor.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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