Liebes Expertenforum, ich habe 4 Fragen zur Einstufung Haupt- oder Nebenarbeitgeber:
1. Werkstudierende mit max. 20 Wochenstunden (Gehalt über Minijob) = Neben- oder Hauptarbeitgeber? Die Informationen aus dem Internet sind widersprüchlich.
2. Werkstudierende mit Minijob = dieselbe Frage
3. Rentner:innen mit Minijob = Haupt - oder Nebenarbeitgeber (wenn die Rentner:innen sonst keine weiteren Beschäftigungen ausüben)
4. Werkstudierende mit dualem Studium und Minijob = dieselbe Frage (Werkstudierende erhält ein Gehalt von der Hochschule, bei uns Minijob)
Vielen Dank für eine Info, evtl. auch mit Verweis auf eine Datenquelle zum Nachlesen?
Mit freundlichen Grüßen