Sehr geehrte Damen und Herren,
wir planen das Modell Hanse-Fit unseren Mitarbeitenden anzubieten. Die Abwicklung erfolgt über die Gehaltsabrechnung unter Anwendung des § 37b EStG Pauschalbesteuerung. Die Pauschalbesteuerung trägt der Arbeitgeber. Dadurch ergibt sich die Verpflichtung den monatlichen geldwerten Vorteil (Arbeitgeberzuschuss) in den Zweigen der Sozialversicherung individuell bei den Mitarbeitenden zu verbeitragen.
Wir (Entgeltabrechnungsstelle) haben von Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern die Anfrage erhalten, ob dieses Modell sozialversicherungsrechtlich während eines längeren unbezahlten Urlaubs (> 1 Monat) weitergewährt werden kann.
Wir (Entgeltabrechnungsstelle) sehen diesbezüglich jedoch Bedenken hinsichtlich möglichen Problemen im Versicherungsschutz sowie melderechtlichen Vorgängen. Können Sie uns mitteilen, welche Folgen und Problematiken eine Weitergewährung von Hanse-Fit über die Gehaltsabrechnung während eines längeren unbezahlten Urlaubs von versicherungspflichtigen Mitarbeitenden mit sich bringen kann?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
HR-Sozialversicherung