Expertenforum - Hanse-Fit AG-Zuschuss § 37b EStG Pauschalbesteuerung / Weitergewährung während längerem unbezahlten Urlaub > 1 Monat

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  • 01
    Hanse-Fit AG-Zuschuss § 37b EStG Pauschalbesteuerung / Weitergewährung während längerem unbezahlten Urlaub > 1 Monat

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir planen das Modell Hanse-Fit unseren Mitarbeitenden anzubieten. Die Abwicklung erfolgt über die Gehaltsabrechnung unter Anwendung des § 37b EStG Pauschalbesteuerung. Die Pauschalbesteuerung trägt der Arbeitgeber. Dadurch ergibt sich die Verpflichtung den monatlichen geldwerten Vorteil (Arbeitgeberzuschuss) in den Zweigen der Sozialversicherung individuell bei den Mitarbeitenden zu verbeitragen.


    Wir (Entgeltabrechnungsstelle) haben von Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern die Anfrage erhalten, ob dieses Modell sozialversicherungsrechtlich während eines längeren unbezahlten Urlaubs (> 1 Monat) weitergewährt werden kann.


    Wir (Entgeltabrechnungsstelle) sehen diesbezüglich jedoch Bedenken hinsichtlich möglichen Problemen im Versicherungsschutz sowie melderechtlichen Vorgängen. Können Sie uns mitteilen, welche Folgen und Problematiken eine Weitergewährung von Hanse-Fit über die Gehaltsabrechnung während eines längeren unbezahlten Urlaubs von versicherungspflichtigen Mitarbeitenden mit sich bringen kann?


    Vielen Dank.


    Mit freundlichen Grüßen

    HR-Sozialversicherung

  • 02
    RE: Hanse-Fit AG-Zuschuss § 37b EStG Pauschalbesteuerung / Weitergewährung während längerem unbezahlten Urlaub > 1 Monat

     
    Hallo HR-Sozialversicherung,
     
    eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt gilt als fortbestehend, solange das Beschäftigungsverhältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortdauert, jedoch nicht länger als einen Monat. Sofern eine Arbeitsunterbrechung „länger als einen (Zeit-)Monat“ andauert, endet die entgeltliche Beschäftigung nach einem Monat, sodass eine Abmeldung mit dem Abgabegrund „34“ zu übermitteln ist.
     
    Durch die Weitergewährung von Hanse Fit kommt bei einem unbezahlten Urlaub größer als einen Monat kein Krankenversicherungsschutz über diesen Zeitraum hinaus zustande, da
    die Sozialversicherungspflicht grundsätzlich von zwei Faktoren abhängig ist:
     
    Der Erbringung einer tatsächlichen Arbeitsleistung und der Zahlung von Arbeitsentgelt.
     
    Ein Fortbestehen des Krankenversicherungsschutzes durch die Weitergewährung des Hanse Fit Zuschusses bei einem unbezahlten Urlaub größer als einen Monat ist demnach nicht möglich.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Hanse-Fit AG-Zuschuss § 37b EStG Pauschalbesteuerung / Weitergewährung während längerem unbezahlten Urlaub > 1 Monat

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    vielen Dank.


    Auch wenn durch die Weitergewährung des Hanse Fit Zuschusses ein Fortbestehen des Krankenversicherungsschutzes ausgeschlossen ist, stellt sich uns die Frage wie dieser Arbeitgeberzuschuss sozialversicherungsrechtlich im Hinblick auf Verbeitragung und den Melderechtlichen Pflichten abzubilden ist?


    Sehen Sie darüber hinaus Folgen und Probleme, die eine Weitergewährung von Hanse-Fit über die Gehaltsabrechnung während eines längeren unbezahlten Urlaubs in der Verwaltung auf Seiten der SV-Träger etc. mit sich bringen kann?


    Über eine Stellungnahme freuen wir uns.


    Vielen Dank.

  • 04
    RE: Hanse-Fit AG-Zuschuss § 37b EStG Pauschalbesteuerung / Weitergewährung während längerem unbezahlten Urlaub > 1 Monat

    Hallo HR-Sozialversicherung,
     
    da in Fällen eines unbezahlten Urlaubs größer als einen Monat das Beschäftigungsverhältnis bereits abgemeldet wurde und somit sozialversicherungsrechtlich nicht mehr besteht, ergeben sich hieraus keine Beitrags- und Meldepflichten.
     
    Welche Auswirkungen eine Weitergewährung des Hanse Fit Zuschusses über die  sozialversicherungsrechtliche Betrachtungsweise hinaus hat, kann von uns im Rahmen dieses Forums nicht beantwortet werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     
     
     
     

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