Hallo Expertenteam,
wir haben eine Anfrage einer evtl. zukünftigen Mitarbeiterin.
Sie studiert gerade und übt eine geringf. B. aus.
Ebenso bezieht sie eine Halbwaisenrente.
Es ist angedacht die Interessentin auf Basis einer kurzfristigen Beschäftigung einzustellen.
Aus unserer Sicht ist dies parallel neben Studium und geringf. Beschäftigung möglich.
Es stellen sich jedoch folgende Fragen:
1. Gibt es eine Grenze betreffend Hinzuverdienst, so dass die Halbwaisenrente nicht gekürzt wird? - soweit wir ersehen konnten nicht, wir wollten uns diesbezüglich jedoch kurz rückversichern.
2. Muss mit der geringf. B. und der kurzfristigen Beschäftigung die wöchentliche Stundenanzahl (max. 20 Stunden) beachtet werden oder ist diese Grenze lediglich in Form bei einem Werkstudentenvertrag relevant?
- wenn z.B. die Interessentin kurzfristig aufgrund von krankheitsbedingten Ausfall für eine Woche einspringt und hier 25 Std. erarbeitet --> wäre dies i.O. oder ist es im Zusammenhang des parralelen Studiums nicht erlaubt auch bei einer kurzfr. Beschäftigung mehr als 20 Std. zu arbeiten?
3. Wenn ein Student mehrere Beschäftigungen hat, sind bei der Gegebenheit von max. 20 Std. die Anzahl beider Beschäftigungsverhältnisse immer zu beachten oder in jeglicher Form immer nur für jeden Arbeitgeber selbst?
Vorab besten Dank.