Hallo Zusammen,
Mitarbeiter erhalten oft neben Ihrem Gehalt Gutscheine im Wert von maximal 50,00 Euro, welche steuer- und beitragsfrei sind. Ebenso gibt es die Komponente der Restaurantschecks welche in 2025 maximal 7,50 Euro betragen und für maximal 15 Tage im Monat gewährt werden können.
Uns stellen sich nun zwei Fragen:
1) Sind die Bezüge mit in das laufende Brutto zur Berechnung des Krankengelds oder des AG-Zuschusses zum Mutterschutz miteinzuberechnen, wenn diese laufend jeden Monat bezahlt werden?
2) Diese Bezüge sind im laufenden Arbeitsverhältnis beitragsfrei. Wie verhält es sich wenn diese Bezüge weiterhin während des Krankengelds gewährt werden? Bleiben diese trotzdem sozialversicherungsfrei oder muss hier die Bagatellgrenze von 50,00 Euro für Zuzahlungen geprüft werden?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
awi solutions GmbH