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  • 01
    Gutscheine bis 50 € als Sachbezug und im Geburtstagsmonat plus 60 €

    Guten Tag,


    ein Unternehmen gibt monatlich an die Mitarbeiter Gutscheine im Wert von maximal 50 € als Aufladung über Eden Red an die Mtarbeiter aus. DIes ist im Rahmen der Sachbezugsfreigrenze steuer- und beitragsfrei.


    Darf man im Monat des Geburtstags des jeweiligen Mitarbeiters auf diese Gutscheinkarte ein zusätzliches Guthaben in Höhe von 60 € als Aufmerksamkeit zum Geburtstag aufladen, sodass im Geburtstagsmonat 110 € Gutscheinvolumen zur Verfügung stehen ?

  • 02
    RE: Gutscheine bis 50 € als Sachbezug und im Geburtstagsmonat plus 60 €

    Hallo ES,
     
    die 50,00 €-Freigrenze gilt nur für Sachbezüge (z. B. Nutzung von Verpflegungsgutscheine über „Edenred“) für die es keinen amtlichen Sachbezugswert gibt. Sie sind beitragsfrei in der Sozialversicherung, wenn der Wert monatlich die Freigrenze nicht übersteigt und die Steuerfreiheit durch das Finanzamt festgestellt wurde.
     
    Dagegen stellen Gelegenheitsgeschenke Sachzuwendungen von geringem Wert (Blumen, Buch etc.) dar, die vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aus besonderem persönlichem Anlass im privaten Bereich (z. B. Geburtstag) gegeben werden. Gelegenheitsgeschenke sind beitragsfrei, wenn der Wert der Sachzuwendung 60,00 € einschließlich Umsatzsteuer nicht übersteigt und Steuerfreiheit vorliegt.

    Die Freigrenze von 60,00 € für Gelegenheitsgeschenke aus besonderem Anlass und die 50,00 €-Freigrenze für Sachbezüge ohne besonderen Anlass können grundsätzlich in einem Kalendermonat nebeneinander angewendet werden.

    Die von Ihnen beabsichtigte Vorgehensweise der Aufstockung der Gutscheinkarte auf den Gesamtbetrag in Höhe von 110,00 € sehen wir allerdings kritisch. Daher empfehlen wir Ihnen, die Freigrenze für Sachbezüge in Höhe von 50,00 € sowie die Aufmerksamkeit aus besonderem Anlass in Höhe von 60,00 € jeweils separat auszuweisen und in den Entgeltabrechnungsunterlagen entsprechend aufzuzeichnen.  
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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